Service

WAS KOSTET EIN STEUERBERATER?

Die Frage nach der Zusammensetzung und Höhe der Gebühren des Steuerberaters für die steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung ist im Rahmen des ersten Mandantengespräches häufig ein vermiedenes Thema beider Seiten. Demzufolge ist es uns besonders wichtig, von Anfang an Transparenz in diesem Bereich zu schaffen. Nur wenn der Steuerberater in diesem Bereich für seinen Mandanten berechenbar ist, kann für die Beratung eine Vertrauensbasis entstehen.

Im Wesentlichen stehen dem Steuerberater drei Möglichkeiten zur Abrechnung zur Verfügung:

Das Honorar nach der Steuerberatervergütungsverordnung richtet sich nach der Art der Tätigkeit. In den meisten Fällen ist eine Wertgebühr vorgesehen, deren Höhe vom Gegenstandwert abhängt. Im Rahmen der Abrechnung wird dann in Abhängigkeit der Komplexität des Falls, der aufgewendeten Zeit ein bestimmter Prozentsatz einer vollen Gebühr nach der Steuerberatergebührenverordnung abgerechnet.
Folgende Leistungen rechnen wir in der Regel nach der Steuerberatergebührenverordnung ab:

  • Jahresabschlusserstellung
  • Anfertigung von betrieblichen Steuererklärungen und privaten Steuererklärungen
  • Erstellung der Finanzbuchhaltung (mit Honorarvereinbarung auch nach Zeitgebühr möglich)

Einkommensteuererklärung

Einkommensteuererklärungen werden ausschließlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung abgerechnet. Die Gebührenrechnung des Steuerberaters setzt sich aus den unterschiedlichen Tätigkeiten für die Erstellung der Steuererklärung zusammen, wobei für die Anfertigung der Steuererklärung ohne die einzelnen Einkünfte eine Gebühr erhoben wird und jeweils für die Anfertigung der jeweiligen Anlagen. Die Gebühr bemisst sich nach dem Gegenstandswert.
Sonderleistungen in der Einkommensteuer:

  • Erinnerungsservice Vorauszahlungen: Festpreis 100,00 € jährlich

Finanzbuchhaltung

Grundsätzlich richten sich die Kosten des Steuerberaters für die Erstellung der Finanzbuchhaltung nach der Steuerberatervergütungsverordnung (Tabelle C) und somit nach Gegenstandswert.
Gegenstandswert ist die Summer der Betriebseinnahmen bzw. Betriebsausgaben eines Jahres. Mit dieser Gebühr ist die Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldung sowie die Übermittlung an die Finanzverwaltung abgegolten. Wir orientieren uns hinsichtlich der Höhe des Honorars grundsätzlich an der Mittelgebühr (7/10) bei gut vorbereiteten Finanzbuchhaltungen. Durch eine gute Vorbereitung der – digitalen – Buchhaltungs-belege lässt sich die Bearbeitungszeit des Steuerberaters erheblich reduzieren. Auf die Bearbeitungszeit hat neben der ordnungsgemäßen Sortierung insbesondere die Vollständigkeit und Qualität der Buchhaltungs-unterlagen erheblichen Einfluss.

Wir behalten es uns vor, den Ausgangswert um 1,0/10 zu erhöhen, wenn

  • Bankumsätze manuell erfasst werden müssen
  • Unterlagen nicht regelmäßig und oder unvollständig hochgeladen oder in Papier eingereicht werden
  • Unterlagen kurz vor Ablauf der Frist erst hochgeladen oder eingereicht werden

Vermeiden Sie daher unnötige Rückfragen und sparen Sie Kosten für die Finanzbuchhaltung. Der Einsatz von Unternehmen online wird Ihnen die Vorbereitung erleichtern.
Alternativ besteht die Möglichkeit eine Honorarvereinbarung zu treffen. In diesen Fällen wird die Tätigkeit der Kanzlei Pfaff zeitabhängig in Rechnung gestellt. Das Stundenhonorar liegt derzeit bei 25,00 € netto je angefangene 15 Minuten.

Mit diesem Stundenhonorar werden bei Bedarf die nachfolgenden Tätigkeiten abgegolten:

  • Entgegennahme der Unterlagen,
  • Sortierung der Unterlagen,
  • Überprüfung der Unterlagen auf ihre Rechtmäßigkeit,
  • Kontierung der Unterlagen,
  • Buchung der Unterlagen,
  • Zusendung einer vorläufigen Auswertung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung an unsere Mandantschaft und gegebenenfalls Rücksprache,
  • Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt nach erfolgter Rücksprache mit unserer Mandantschaft,
  • Zusendung einer betriebswirtschaftlichen Auswertung oder EÜR für den Voranmeldungszeitraum auf Wunsch des Mandanten.

Lohn- und Gehaltsabrechnung

Die Kosten für die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter, sowie nach Arbeitsumfang. Für die Abrechnung der Lohnkosten liegt eine separate Aufstellung vor. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot.

Eine Abrechnung nach der Zeitgebühr wird nur in denen von der Steuerberatergebührenverordnung vorgesehenen Fällen durchgeführt. Häufig muss auch auf Zeithonorare mangels Vorliegens einer Wertbasis für die Steuerberatervergütungsverordnung zurückgegriffen werden. Wir werden daher in diesen Fällen mit Ihnen eine Abrechnung auf Zeitbasis vereinbaren, da dieses die einzige Vergütungsbasis darstellt, die sowohl den Interessen von Mandanten und Steuerberater gerecht wird.

Unser Stundensatz orientiert sich an folgenden Kriterien:

  • die Komplexität des Beratungsfalls
  • seinem Gegenstandswert
  • das mit der Beratung verbundene Haftungsrisiko unserer Steuerkanzlei

Wir vereinbaren mit Ihnen Stundensätze, die sich je nach Leistung im folgenden Bereich bewegen:

  • laufende Steuerberatung 180,00 €
  • Zusatztätigkeit zur Finanzbuchführung 100,00 €
  • laufende Lohnbuchhaltung 100,00 €
  • Neuanlage Mandant: Einrichten Stammdaten und Datenübernahme 150,00 €
  • Anforderung Unbedenklichkeitsbescheinigung 25,00 €
  • Antrag auf Steuerklassenwechsel 50,00 €
  • Auswertungsversand an Institutionen (z.B. Banken) 50,00 €
  • Berechnung Aufgabegewinn bzw. -Verlust 300,00 €
  • Berechnung Übergangsgewinnbei Änderung Gewinnermittlungsart 400,00 €
  • Teilnahme an Betriebsprüfung Steuerberater 180,00 €/Std, Mitarbeiter 100,00 €/Std
  • Eröffnungsbilanz 300,00 €
  • Fragebogen zur Beendigung der gewerbl./selbst.Tätigkeit 25,00 €/angef. ¼ Std.
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung 150,00 €
  • Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug nach Bauleistung nach § 48b ESIG 50,00 €
  • Kapitalertragsteuer-Anmeldung 0,5% des Ausschüttungsbetrages (brutto) mindestens 50,00 €
  • Mandatsbeendigung 100,00 €/angef. ½ Std.
  • Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und/oder Gebäudereinigungsleistungen (USt 1 TG) 50,00 €
  • Quartalsgespräch 250,00 €
  • Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung ohne Erstellung der Finanzbuchhaltung 110,00 €

In diesem Dokument sind lediglich Beispielhafte Leistungen aufgeführt. Für sämtliche weitere Leistungen sprechen Sie uns bitte direkt an oder schauen Sie in die StbVV.

Die angegeben Preise sind Nettopreise, hinzu kommt die derzeit gültige Umsatzsteuer. Zusätzlich wird eine Auslagenpauschale in Höhe von max. 20 % (max. 20 Euro) je Rechnung erhoben.