Vertretung vor Finanzgerichten

Damit Sie Ihr Recht bekommen

Beim Streit um das Steuerrecht: Manchmal müssen steuerliche Fragen vor Gericht geklärt werden. Wir vertreten unsere Mandanten vor den deutschen Finanzgerichten und bei Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH). Üblicherweise besteht bei den Finanzgerichten kein Vertretungszwang. Wenn es die Kläger jedoch wünschen, können sie einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt mit der Vertretung im Prozess beauftragen. In bestimmten Fällen kann hierzu auch ein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt werden.

Vor den Finanzbehörden stellen wir, für Sie Anträge auf:

Fristverlängerungen

Stundung von Steuerschulden

Erlass von Säumniszuschlägen u.ä.

u.v.m.