PFAFF Steuerberater
Partnerschaftsgesellschaft
in Nidda
Ihre Steuerberater in Nidda
Herzlich willkommen auf der Internetseite der Pfaff Partnerschaftsgesellschaft Steuerberater in Nidda. Auf den folgenden Seiten möchten wir uns und unser Steuerbüro vorstellen. Natürlich kann diese Seite nur einen ersten Eindruck unserer Steuerberatungskanzlei vermitteln. Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin für ein unverbindliches Gespräch. Wir bieten individuell abgestimmte Dienstleistungspakete für Ihre Bedürfnisse. In unserem Team aus Steuerberatern und Steuerfachangestellten gibt es für jedes Gebiet einen Spezialisten.
Erfahrung, Tradition und Leidenschaft
Vertrauen entsteht aus Erfahrung. Unser Büro kann auf eine lange Geschichte zurückblicken. Im Jahr 1956 gründete Willi Tietze, ehemaliger Betriebsprüfer beim Finanzamt Nidda, eine Steuerkanzlei. Im Jahr 1968 trat sein Schwiegersohn Klaus Pfaff in das Unternehmen ein. Nach seiner Ausbildung zum Zimmermeister und Hochbautechniker absolvierte er eine weitere Ausbildung und wurde Steuerfachangestellter. Im Jahr 1975 legte Klaus Pfaff erfolgreich die Prüfung zum Steuerbevollmächtigten ab. Im gleichen Jahr wurde dann die Sozietät Willi Tietze und Klaus Pfaff gegründet. Es folgten weitere Qualifikationen zum vereidigten Buchprüfer und zum Steuerberater. Der nächste entscheidende Schritt folgte zum 1. Januar 2009. Die Geschwister Thomas und Claudia Pfaff treten als Steuerberater in die Kanzlei ein, die seit dem 1. Januar 2009 als Partnerschaftsgesellschaft Steuerberater Pfaff firmiert. Heute arbeiten 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Belange unserer Mandanten.
Mitgliedschaften: Steuerberaterkammer, Wirtschaftsprüferkammer, Deutscher Steuerveraterverband, DATEV (seit 1968).
Mo. bis Do. 8 bis 12 + 13 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 13 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Eichendorffstraße 18 · 63667 Nidda
Telefon: 06043 / 8001-0
Telefax:06043 / 8001-80
Keine Korrektur zu viel angerechneter Lohnsteuer nach Zahlungsverjährung
Das Finanzamt kann versehentlich zu viel angerechnete und an den Steuerpflichtigen erstattete Lohnsteuer nicht mehr zurückfordern, wenn seit dem Erlass des Einkommensteuerbescheids mehr als fünf Jahre verstrichen sind. Auf den Zeitpunkt der Änderung der Anrechnungsverfügung kommt es nicht an (BFH, Urteil vom 25.10.2011 - VII R 55/10).
mehr...
Ausschluss des Sonderausgabenabzugs bei beschränkt Steuerpflichtigen
Die Regelung, wonach der Sonderausgabenabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen ausgeschlossen ist, verstößt gegen Europarecht, sofern dauernde Lasten für eine Übertragung inländischen Vermögens geleistet werden (FG Münster, Urteil vom 17.11.2011 - 2 K 507/07 E).
mehr...
Wirksame Zahlungsanweisung durch Angabe einer Kontonummer in der Steuererklärung
Das Finanzamt darf eine Steuererstattung nicht vom Kontoinhaber zurückfordern, wenn der nicht mit dem Kontoinhaber identische Steuerpflichtige diese Kontonummer in seiner Einkommensteuererklärung angegeben hatte (FG Münster, Urteil vom 15.11.2011 - 11 K 2203/10 AO).
mehr...
Adoptionskosten sind keine außergewöhnlichen Belastungen
Kosten für die Adoption eines Kindes stellen keine außergewöhnlichen Belastungen dar (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.10.2011 - 6 K 1880/10).
mehr...
Alle News anzeigen
